Erfahren Sie wo unsere Stärken liegen

Unsere Leistungen im Überblick

Als Steuerberater bzw. Steuerberatungskanzlei ist die Steuerberatung ein Kernbereich unserer Tätigkeit, wobei wir Wert darauf legen, dass wir beraten und nicht verwalten.

Für uns ist die gestaltende und optimierende Steuerberatung im Vorfeld etwaiger Veränderungen wie zum Beispiel der Generationennachfolge oder Umstrukturierungen im Unternehmen oder bei M&A-Prozessen genauso selbstverständlich, wie die laufende steuerliche Beratung. Wenn (bevorstehende) Gesetzesänderungen in Ihrem speziellen Fall zum Handeln auffordern, machen wir Sie darauf aufmerksam und spielen mit Ihnen etwaige Handlungsalternativen durch.

Daneben hat der seit Jahrzehnten bestehende Mandantenmix der Kanzlei dazu beigetragen, dass wir uns im Laufe der Jahre erhebliches Fachwissen aneignen konnten. So sind wir auch in nicht ganz alltäglichen Fragestellungen beispielsweise im Zusammenhang mit Pflegebuchführung, Verrechnungspreisverordnung, internationale Umsatzsteuerfragen, Wegzugsbesteuerung, Umwandlungsrecht oder in Krisenzeiten erster Ansprechpartner unserer Mandanten.

Als zertifizierter Fachberater für Unternehmensnachfolge besitzt der Kanzleiinhaber die nachgewiesene Expertise, um den hohen Anforderungen einer Beratung beispielsweise im Rahmen der Generationennachfolge oder im Rahmen des Unternehmenskauf / -Verkauf gerecht zu werden und auch „über den Tellerrand hinaus“ beraten zu können.

Ebenso verhält es sich bei Beratungen unserer Mandanten im Stadium einer Krise, die in Zeiten von „Lehman Brothers“ und „Corona-Pandemie“ jedes Unternehmen treffen kann. Als zertifizierter Fachberater für Restrukturierung und Unternehmensplanung können wir unseren Mandanten auch in diesem Bereich mit unserem nachgewiesenen und in vielen Fällen erprobten Wissen eine wertvolle Hilfe sein.

Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass jede Fachberaterqualifikation jährliche Pflichtfortbildungen bedingen, so dass sichergestellt ist, dass wir immer aktuell informiert sind.

Die Bestellung zum Wirtschaftsprüfer ist Nachweis dafür, dass wir Sie auch betriebswirtschaftlich kompetent beraten können. Ein Bereich, der in unserer Kanzlei einen immer größeren Stellenwert einnimmt. In diesem Bereich fragen unsere Mandanten im Wesentlichen folgende Leistungen nach:

  • Due Diligence Prüfungen
  • Unternehmensbewertungen
  • Jahresabschlussprüfungen
  • Kaufen oder Leasen
  • Planungsrechnungen (mit einander verknüpfte Ertrags-, Liquiditäts- und Bilanzplanungen)
  • Soll-Ist-Abgleiche geplanter Zahlen (wird häufig von Banken nachgefragt)
  • Controlling
  • Plausibilitätsprüfungen
  • Finanzierungsberatung
  • Betriebsvergleiche

Insbesondere im Bereich der Unternehmensnachfolge sowie des Gesellschaftsrechts ist eine fundierte steuerliche / betriebswirtschaftliche Beratung nicht möglich, ohne auch die rechtlichen Risiken oder Gestaltungsmöglichkeiten auszuloten. Hier vertrauen wir im Rahmen notwendiger rechtlicher Beratungen auf ein Netzwerk von (Fach-)Anwälten und Notaren die – jeder auf seinem Gebiet – ausgewiesene Spezialisten sind.

Nach unserem Verständnis setzt unsere Beratung nicht erst bei Erstellung der Steuererklärungen für die Vergangenheit, sondern viel früher ein. Ein Tätigkeitsschwerpunkt unserer Kanzlei ist es, mit Ihnen gemeinsam im Vorfeld etwaiger Entscheidungen oder Investitionen mögliche Wege dahin sowie deren steuerliche, juristische, betriebswirtschaftliche oder auch gesellschaftsrechtliche Konsequenzen bzw. Auswirkungen zu planen.

Die DATEV als einer der großen europäischen IT-Dienstleister hat uns als „Digitale Kanzlei“ ausgezeichnet und wir sind fest entschlossen, diesen Weg weiter zu gehen. Wir nutzen die Möglichkeit, Kontoauszüge Ihrer Bank automatisiert einzulesen, wir können Ihre Ausgangsrechnungen per Schnittstelle in die Finanzbuchführung einlesen, wir verlinken die eingescannten Eingangsrechnungen bzw. Belege mit dem jeweiligen Buchungssatz, so dass lästiges Suchen nach Belegen der Vergangenheit angehört. Wir können Ihnen eine elektronische Personalakte bieten und Ihre Mitarbeiter können auf Wunsch ihre Lohnabrechnungen selbständig abrufen. Je höher der Digitalisierungsgrad desto deutlicher werden Ihre diesbezüglichen Verwaltungskosten sinken.

Im Zuge der Jahresabschlusserstellung bereiten wir selbstverständlich auch Ihre betrieblichen und privaten Steuererklärungen vor, besprechen diese mit Ihnen und übermitteln diese dann in dem seitens der Finanzverwaltung geforderten Format elektronisch an das für Sie zuständige Finanzamt. Die anschließend eingehenden Steuerbescheide werden von uns geprüft und – falls notwendig – führen wir für Sie auch ein entsprechendes Einspruchsverfahren um Ihre berechtigten Interessen durchzusetzen.

Eine von A bis Z korrekte Lohnabrechnung zu erstellen ist für einen Laien heute kaum noch möglich. Zu umfangreich sind nicht nur die lohnsteuerlichen, sondern insbesondere die sozialversicherungsrechtlichen Vorgaben / Vorschriften, die es alle einzuhalten bzw. richtig anzuwenden gilt. Wir haben hervorragend ausgebildete Fachkräfte, die immer auf dem aktuellsten Stand der Vorschriften sind. Wir sind online mit den Finanzämtern und allen Sozialversicherungsträgern vernetzt und bieten neben einer elektronischen Personalakte für Sie und Ihren Mitarbeitern auf Wunsch die Möglichkeit, den gesamten Prozess der Lohnbuchführung elektronisch abzubilden.

Im Bereich der Lohnbuchführung beherrschen wir auch komplizierteste Baulohnabrechnungen.

Für die Erledigung dieser Arbeiten setzen wir auf die bewährten Programme der DATEV. Hierdurch sind wir immer – insbesondere im sensiblen Lohnbereich – auf dem aktuellsten Stand der Gesetzgebung sowie der Krankenkassen.

Als „Digitale Kanzlei 2021“ sind wir von der Vorteilhaftigkeit der digitalen Lohnbuchführung überzeugt und versuchen daher die Lohnbuchhaltung, so weit wie möglich, digital abzubilden.

Wir begreifen die Finanzbuchführung nicht bloß als „lästige“ Aufgabe, um immer fristgerecht Ihren monatlichen Pflichten gegenüber dem Finanzamt nachzukommen. Vielmehr ist die Finanzbuchhaltung – professionell aufbereitet – häufig im Zusammenspiel mit einer Jahresplanung ein hervorragendes Instrumentarium zur Steuerung Ihres Unternehmens. Ein Vergleich zwischen geplanten Soll-Beträgen mit tatsächlichen Ist-Werten zeigt frühzeitig in welchem Bereich unter Umständen gegengesteuert werden sollte. Aber auch erfreuliche Entwicklungen werden hierdurch transparenter und können zum Beispiel Banken gegenüber schneller kommuniziert werden.

Im Rahmen der Finanzbuchführung ist die Führung von Offene-Posten-Listen genauso Standard wie auf Wunsch die Einrichtung einer Kostenrechnung, die Übernahme des Zahlungsverkehrs oder des Mahnwesens.

Auch in diesem Bereich macht die Digitalisierung unseres Erachtens absolut Sinn, so dass bei uns der sog. „Pendelordner“ mit Buchführungsunterlagen schon lange der Vergangenheit angehört. Falls gewünscht, verbuchen wir eingescannte Belege zeitnah, holen uns die Bankkontoumsätze durch den DATEV-Kontoauszugsmanager und lesen Ausgangsrechnungen per Schnittstelle ein.

Aber auch, wenn Sie Ihre Lohn- und Finanzbuchführung selbst erstellen, stehen wir mit Rat und Tat zur Seite und bieten unter anderem eine vierteljährliche Durchsicht Ihrer Buchführung auf eventuelle Fehlentwicklungen oder Verbesserungsmöglichkeiten an.

Wir erstellen Jahresabschlüsse nach Handelsrecht und Steuerrecht ebenso wie komplexe Konzernabschlüsse oder einfache Einnahmeüberschussrechnungen. Hierbei wird der jeweilige Jahresabschluss in enger Abstimmung mit Ihnen in der Entwurfsfassung von uns erstellt um anschließend im Rahmen einer professionellen Präsentation zusammen mit Ihnen etwaige Ansatz- und Bewertungswahlrechte zu besprechen. Erst dann wird der Jahresabschluss endgültig fertiggestellt und auf elektronischem Wege sowohl an den Bundesanzeiger (falls erforderlich), das Finanzamt und – wenn gewünscht – an Ihre Bank übermittelt.

Je nach Wunsch, erstellen wir den Jahresabschluss nach übergebenen Salden ohne jegliche Prüfungshandlungen oder mit Plausibilitätsprüfungen oder aber mit eingehender Prüfung des Zahlenwerks. Sie können den Jahresabschluss mit oder ohne Erstellungsbericht erhalten; je nach dem, was Sie wünschen oder etwaige Kreditgeber fordern.

Egal ob es eine „ganz normale“ Betriebsprüfung oder eine Lohnsteuerprüfung oder eine Sozialversicherungsprüfung ist, alle diese Prüfungen sind für unsere Mandanten nichts „Unangenehmes“ vor dem man Angst haben müsste. Wir bereiten diese Prüfungen mit Ihnen zusammen im Vorfeld professionell vor und begleiten Sie während dieser Prüfungen. In der Regel sind wir der direkte Ansprechpartner der Betriebsprüfer/innen und erwarten auch keine ungeahnten Überraschungen.

Existenzgründer beraten wir in allen Belangen einer Existenzgründung. Von der Wahl der passenden Rechtsform des Unternehmens, der Erarbeitung und Aufstellung eines Businessplans sowie nachvollziehbare und belastbare Ertrags- und Liquiditätsplanungen beraten und unterstützen wir Sie in allen Fragen der Existenzgründung. Wir helfen Ihnen auf Ihrem Weg zu einem erfolgreichen Unternehmen.

Ein Steckenpferd und Tätigkeitsschwerpunkt des Kanzleiinhabers. Als zertifizierter Fachberater für Unternehmensnachfolge begleitet er die steueroptimierte Generationennachfolge in den Unternehmen unserer Mandanten. Aber nicht nur im Rahmen der Generationennachfolge sondern auch bei vielen Unternehmenskäufen und -verkäufen ist unser in vielen Transaktionen erworbenes Fachwissen gefragt.

Insbesondere im Bereich der Unternehmensnachfolge sowie des Gesellschaftsrechts ist eine fundierte steuerliche / betriebswirtschaftliche Beratung nicht möglich, ohne auch die rechtlichen Risiken oder Gestaltungsmöglichkeiten auszuloten. Hier vertrauen wir im Rahmen notwendiger rechtlicher Beratungen auf ein Netzwerk von (Fach-)Anwälten und Notaren die – jeder auf seinem Gebiet – ausgewiesene Spezialisten sind.

Auch in diesem Bereich haben wir uns in vielen begleiteten Fällen eine Expertise angeeignet, die den Kanzleiinhaber berechtigen, den Titel Fachberater für Restrukturierung und Unternehmensplanung zu führen. Von der Restrukturierung eines erfolglosen Unternehmens über einen außergerichtlichen Schuldenschnitt bis hin zur Begleitung der erfolgreichen Insolvenz in Eigenverwaltung gibt es viele Stadien eines Unternehmens, in der unser diesbezügliches Fachwissen gefragt ist. Die Auswirkungen der Corona Pandemie sowie die immer weiter voranschreitende Digitalisierung von Geschäftsprozessen verlangt von Unternehmen eine große Anpassungsfähigkeit; es ist wichtig, schnell und flexibel auf diesen Wandel zu reagieren. Gerne begleiten wir unsere Mandanten mit unserem Fachwissen auf diesem Weg.

Ausfluss unserer Sanierungs- und Restrukturierungsberatung ist unsere volle Überzeugung, dass eine inhaltlich belastbare sog. „Integrierte Unternehmensplanung“ für eine solide Finanzierung eines Unternehmens schon „in guten Zeiten“ unerlässlich ist. Eine integrierte Unternehmensplanung, bestehend aus einer Ertrags- Liquiditäts- und Bilanzplanung, erleichtert es nicht nur dem Unternehmer sein Unternehmen vorausschauend zu führen sondern ist auch für Kreditgeber eine notwendige und hilfreiche Unterlage um Unternehmen auch in schwierigen Zeiten weiter zu begleiten.

Spätestens seit die Mitglieder des zur Geschäftsführung berufenen Organs (i.d.R. Geschäftsführer und Vorstände) durch das mit Wirkung vom 01.01.2021 in Kraft getretene Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) gesetzlich verpflichtet sind ein System zur Krisenfrüherkennung im Unternehmen zu implementieren, gewinnt eine aussagefähige und fundierte Unternehmensplanung nochmal an Bedeutung. Wer eine derartige Planung im Krisenfall nicht vorzeigen kann, setzt sich ganz erheblichen zivilrechtlichen und möglicherweise auch strafrechtlichen Risiken aus.

Gerne unterstützen wir unsere Mandanten im Rahmen derartiger Planungen mit unserem in vielen Jahren und in vielen Praxisfällen erworbenen Fachwissen.

Das deutsche Erbschaftsteuerrecht ist mittlerweile derart kompliziert, dass es unseres Erachtens kaum noch möglich ist, ohne entsprechende fachliche Begleitung eine steueroptimierte Schenkung durchzuführen. Ob es die Ausnutzung mehrfacher Freibeträge ist, die Prognose einer zukünftigen Bewertung oder die Möglichkeit durch lebzeitige Übertragungen beträchtlich Steuern zu sparen, guter Rat kann hier viel Geld sparen.

Da jede testamentarische Gestaltung auch erbschaftsteuerliche Konsequenzen hat, werden wir von unseren Mandanten nahezu ausnahmslos bei der Ausformulierung von Testamenten und /oder Erbverträgen hinzugezogen und teilweise auch zum Testamentsvollstrecker bestimmt.

Auch auf dem Gebiet der Testamentsgestaltung vertrauen wir im Rahmen notwendiger rechtlicher Beratungen auf ein seit Jahrzehnten erprobtes und eingespieltes Netzwerk von (Fach-)Anwälten und Notaren.